Sportbootführerschein SEE - Neue Vorschriften ab dem 1. Januar 2023

Verschärfte Führerscheinpflichten für E-Motoren ab 7.5 kW / 10 PS in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2023 gelten Änderungen der Sportbootführerscheinverordnung in Deutschland. Unter anderem wurde die Grenze für die Führerscheinpflicht bei Elektromotoren herabgesetzt

Sehr kurzfristig vollzogen sich gegen Ende des vergangenen Jahres einige Änderungen der Sportbootführerscheinverordnung, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind. Die entsprechende Änderungsverordnung datiert vom 1. Dezember 2022, wurde am 8. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft.

Die wichtigste Änderung betrifft die Führerscheinpflicht für Elektromotoren in Deutschland. Seit 2013 sind Boote mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS führerscheinfrei. Das gilt nun nicht mehr für Elektromotoren. Hier ist ab sofort die neue Grenze von 7,5 kW gültig, was etwa 10 PS entspricht. Eigner betreffender Boote ohne Sportbootführerschein müssen diesen daher bis Saisonbeginn erwerben oder auf einen bewährten Verbrenner umsteigen.

Die Begründung des Gesetzgebers für diesen Schritt ist der höhere Wirkungsgrad von Elektromotoren. Das höhere Drehmoment sorge für angeblich höhere Beschleunigungswerte als bei Verbrennungsmotoren nominell gleicher Leistung.

Neue Anforderungen an die Gesundheitsprüfung

Geändert wurden auch die Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit zur Erlangung des Sportbootführerscheins. So wurde das ärztliche Zeugnis durch einen Tauglichkeitsnachweis ersetzt, der an die Regelungen in der Berufsschifffahrt angeglichen wurde. Hier gibt es jedoch eine Übergangsfrist für ärztliche Zeugnisse nach dem alten Muster bis zum 31. März 2023.

Altersgrenze für Prüfer/Experten angehoben

Die bisher bestehende Altersgrenze für Prüfer/Experten und Leiter von Prüfungsämtern wurde aufgehoben. Sie lag bisher bei 72 Jahren. Künftig ist die Verlängerung des Tätigkeitszeitraums stattdessen generell von einem Tauglichkeitsnachweis abhängig.

Die übrigen Änderungen betreffen Formalien. So ist es künftig beispielsweise möglich, den Antrag über das Verwaltungsportal des Bundes elektronisch zu stellen.

Mehr dazu im Bundesgesetzblatt

Neuigkeiten DMYV Prüfungsausschuss

Prüfungszentrum Bodensee | Stuttgart | Ausland

Neuigkeiten 2023
1. Wechsel des Prüfungsausschusses, auch zwischen den Verbänden ab 1.1.2023 möglich!
Die Zulassungsgebühr wird bei einem Wechsel erneut erhoben!
2. Neuer Vordruck Ärztliches Zeugnis
Ab 1.1.23 ist der neue Vordruck für ein ärztliches Zeugnis neu Tauglichkeitsnachweis zu verwenden! Siehe Downloads!
3. Erhöhung der Sportbootführerschein-Gebühren zum 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 bei SBF:
Erteilung Fahrerlaubnis 28,75€

28.02.2023

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