Erwerb des schweizerischen Schiffsführerausweises
Einen schweizerischen Schiffsführerausweis benötigen:
- Personen, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz Wohnsitz haben
- Personen, die in der Schweiz immatrikulierte Schiffe der Ausweiskategorien B, C und E gewerbsmässig führen
Der Schiffsführerausweis wird für folgende Kategorien erteilt:
Kategorie A: Schiffe mit Maschinenantrieb
Kategorie B: Fahrgastschiffe
Kategorie C: Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe, Schlepper
Kategorie D: Segelschiffe
Kategorie E: Schiffe besonderer Bauart
Mindestalter
Zulassung zur Theorieprüfung
Kategorie D: = vollendetes 14. Altersjahr
Kategorie A: = vollendetes 18. Altersjahr
Kategorie B, C, E: = vollendetes 20. Altersjahr
Führerausweispflicht für Schiffe mit Maschinenantrieb und Segelschiffe
Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich, wenn:
- die Antriebsleistung 6.0 kW übersteigt, (Abweichung Bodensee 4.4 kW übersteigt)
- die Segelfläche nach BSV Anhang 12 mehr als 15 m2 beträgt (Abweichung Bodensee mehr als 12 m2)
- Mehr zur Führerausweispflicht von Sportbooten und Segelschiffe erfahren Sie hier