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Wenn es nach dem Wille des Nationalrats geht müssen Bootsführer und Bootsführerinnen künftig nur noch ins Röhrchen blasen und keine Blutproben mehr liefern. Der Alkoholtest wird wie bei Autofahrer durchgeführt um den Promillegehalt zu messen.
Wenn es nach dem Wille des Nationalrats geht müssen Bootsführer und Bootsführerinnen künftig nur noch ins Röhrchen blasen und keine Blutproben mehr liefern. Der Alkoholtest wird wie bei Autofahrer durchgeführt um den Promillegehalt zu messen.
Die Rechtsgrundlage für beweissichere Atemalkoholproben ist Teil des revidierten Binnenschifffahrtsgesetzes. Der Ständerat hatte die Vorlage bereits im Dezember 2016 gutgeheissen.
Der Alkoholgrenzwert beträgt wie im Strassenverkehr 0.5 Promille mit Ausnahme am Bodensee, 0.8 Promille. Für die Berufsschifffahrt beträgt der Alkoholgrenzwert 0.1 Promille auf allen Schweizerischen Gewässern inkl. Grenzgewässern.
Das Binnenschifffahrtsgesetz gilt für sämtliche Fahrzeuge oder Geräte, die auf oder unter der Wasseroberfläche bewegt werden. Für kleinere Schlauch- oder Strandboote gelten aber Ausnahmen.